1. Welche Veranstaltungen können vom Bildungswerk durchgeführt werden?
Veranstaltungen der politischen Bildung wie Abendveranstaltungen, Tages-, Wochenend- oder Wochenseminare. Ebenso Fachtagungen und internationale Begegnungen, u.U. auch Dokumentationen und Ausstellungen zu Veranstaltungen. Die Veranstaltungen müssen in Berlin stattfinden.
2. Wer kann Anträge zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen stellen?
MitarbeiterInnen der politischen Bildung und Arbeitskreise des Bildungswerkes.
3. Veranstalter ist immer das Bildungswerk!
Das Bildungswerk ist Veranstalter oder Mitveranstalter aller von ihm geförderten Seminare/Veranstaltungen. Dies muss auch auf Veröffentlichungen (Anzeigen, Plakaten etc.) deutlich werden. Wir bitten dies unbedingt zu beachten.
Bei Veranstaltungen, die mit Mitteln der Klassenlotterie finanziert werden, muss auf allen Veröffentlichungen stehen : „Realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin“.
4. Antragsfristen und wer entscheidet wann über die Anträge?
Anträge für das folgende Halbjahr müssen jeweils bis zum 10. April, bzw. 10. Oktober im Bildungswerk sein. Über die eingegangenen Anträge wird einen Monat später entschieden.
5. Wie sieht ein Antrag aus?
Die Anträge sollen nicht länger als 3 Seiten sein
Ein Antrag beinhaltet drei Teile:
a) ein Anschreiben, in dem der/ die AntragstellerInnen das Projekt allgemein erläutern.
b) ein Programm, in dem der Seminarablauf, ReferentInnen und Methoden erkennbar sind.
c) einen Kostenplan.
6. Was noch zu beachten ist!
Bitte angeben, wann, unter welchen Telefonnummern und welcher Adresse AntragstellerInnen erreichbar sind.
7. Regelsätze für Leistungen
Honorare
Für ReferentInnen werden pro Einheit 110,- EUR gezahlt. Die Seminarleitung/ Moderation erhält pro Einheit 90,- EUR. 1 Einheit = mindestens 2 Unterrichtsstunden.
Honorare können auch gestückelt werden (z.B. 2 x 55 € für Referate statt 1 x 110 €). Die Honorarsätze sind Höchstsätze, es können auch geringere Sätze vereinbart werden.
Eine Abend- bzw. mehrstündige Veranstaltung (MVA) hat maximal 2 Einheiten; es können maximal 2 Referate bezahlt werden. Bei Podiumsdiskussionen können bis zu 3 Referate bezahlt werden.
Ein Tagesseminar hat max. 3 Einheiten, ein Wochenendseminar max. 6 Einheiten (Samstag und Sonntag) oder max. 7 Einheiten (Freitagabend, Samstag, Sonntag). Wochenseminare (= 5 Tage) beinhalten max. 12 Einheiten.
Für Veranstaltungen, die nicht nach obigem „ReferentInnenmodell“ (workshops etc.) durchgeführt werden, gelten folgende Sätze: Pro Einheit Seminarleitung: 120,- EUR. In solchen Veranstaltungen können keine Referats- bzw. Moderationshonorare zusätzlich anfallen.
Zusätzliche Leistungen und Honorare für Vorbereitungs- und Koordinationsarbeiten, Dokumentationserstellungen und andere Tätigkeiten werden gesondert vereinbart.
Honorare für Sprachmittlung werden pro Einheit mit 110,- EUR vergütet.
Kinderbetreuung kann beantragt werden (bis 3 Kinder Stundenlohn 9,- EUR, ab 4 Kinder 10,- EUR).
Reisekosten
In der Regel soll die Bahn -Klasse II - benutzt werden. Für Fahrtkosten mit dem Auto gilt eine km-Pauschale von 0,20 EUR. Die maximale Erstattung für Auto-Reisekosten beträgt 150 €. Flüge und Autofahrten müssen immer begründet werden.
Unterkunft
Für ReferentInnen kann eine Privatunterkunft beantragt werden. Pro Nacht 25,- EUR. Unterbringung in teuren Hotels sollte vermieden werden (Richtsatz 70,- EUR/ Tag). Die Kosten für eine Bildungsstätte können beantragt werden (Tagessatz max. 60,- EUR).
Verpflegung
Für ReferentInnen, die aus dem Ausland anreisen, können 26,- EUR pro Tag beantragt werden. Die Verpflegungskosten können einen Tag vor der Veranstaltung und einen Tag danach mit umfassen. Weitere Verpflegungskosten dürfen nicht übernommen werden. Alkoholische Getränke sind nicht abrechnungsfähig.
Werbung
Kosten für Werbung wie Anzeigen, Plakate, Druckkosten für Flugblätter etc. können beantragt werden. Die Kosten für die Werbung sollen in vernünftigem Verhältnis zu den Gesamtausgaben stehen. Anzeigenaufträge werden über das Büro organisiert.
TN-Beiträge
Bei Veranstaltungen müssen folgende TN-Beiträge veranschlagt werden:
Wochenendseminare (mit Unterkunft und Verpflegung) 35,- EUR
Wochenseminare (mit Unterkunft und Verpflegung) 80,- EUR
Fortbildungsseminare pro Tag 30,- EUR.
Die TN-Beiträge können für SozialhilfeempfängerInnen/ StudentInnen/ Arbeitslose auf 20,- EUR ermäßigt werden. TN-Beiträge müssen an das Bildungswerk abgeführt werden und können nicht mit den Veranstaltungskosten verrechnet werden.
Portokosten / Kopien
Porto und Kopien können über die Frankiermaschine und den Kopierer im Büro gemacht werden.
Abweichungen von den Regelsätzen können nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Geschäftsstelle vorgenommen werden.





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