Projektanträge

Informationen für freie Mitarbeiter*innen des Bildungswerkes

1.  Welche Veranstaltungen können vom Bildungswerk durchgeführt werden?

Veranstaltungen der politischen Bildung wie Abendveranstaltungen, Tages-, Wochenend- oder Wochenseminare. Ebenso Fachtagungen und internationale Begegnungen, u.U. auch Dokumentationen und Ausstellungen zu Veranstaltungen. Die Veranstaltungen müssen in Berlin stattfinden.

2.  Wer kann Anträge zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen stellen?

Mitarbeiter*innen der politischen Bildung und Arbeitskreise des Bildungswerkes Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung.

3.  Veranstalter*in ist immer das Bildungswerk!

Das Bildungswerk ist Veranstalter*in oder Mitveranstalter*in aller bewilligten Seminare/Veranstaltungen. Dies muss auch auf Veröffentlichungen (Anzeigen, Plakaten etc.) deutlich werden. Wir bitten dies unbedingt zu beachten.

Bei Veranstaltungen, die mit Mitteln der Klassenlotterie Berlin finanziert werden, muss auf allen Veröffentlichungen stehen : „Realisiert aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin“.

4.  Antragsfristen und wer entscheidet wann über die Anträge?

Anträge müssen zu bestimmten Terminen im Bildungswerk eingereicht werden. Für das zweite Halbjahr 2024 können wir leider keine Projektanträge entgegennehmen.

Die nächste Abgabefrist (für Projekte im 1. Halbjahr 2025) ist:

15. September 2024

Über die Bewilligung eingereichter Anträge entscheidet der Vorstand im Oktober 2024. Alle Antragssteller*innen werden von uns benachrichtigt!

5.  Wie sieht ein Antrag aus?

Bitte ausschließlich das zum Download bereitgestellte PDF-Formular verwenden. Den Antrag bitte vollständig ausgefüllt nur per E-Mail an antrag@bildungswerk-boell.de  Anträge nicht per Briefpost einreichen!

6.  Was noch zu beachten ist!

Bitte angeben, wann, unter welchen Telefonnummern und welcher Adresse Antragsteller*innen erreichbar sind.

7.  Regelsätze für Leistungen

Honorare

Für Referent*innen werden pro Unterrichtseinheit (UE) 70,- EUR gezahlt. Die Moderation erhält pro UE 60,- EUR. 1 UE = mindestens 45 Minuten.

Honorare können auch gestückelt werden (z.B. 2 x 35,- € für Referate statt 1 x 70 €). Die Honorarsätze sind Höchstsätze, es können auch geringere Sätze vereinbart werden.

Eine Abend- bzw. mehrstündige Veranstaltung (mva) hat in der Regel 2 UE; es können maximal 2 Referate bezahlt werden. Bei Podiumsdiskussionen können bis zu 3 Referate bezahlt werden.

Ein Tagesseminar hat max. 6 UE.

Ein Wochenendseminar hat max. 12 UE (Samstag 6UE und Sonntag 6UE) oder max. 14 UE (Freitagabend 2UE, Samstag 6UE, Sonntag 6UE).

Wochenseminare (= 5 Tage) beinhalten max. 24 Einheiten.

Seminarpausen werden nicht bezahlt.

Für Veranstaltungen, die nicht nach obigem „Referent*innenmodell“ (Workshops etc.) durchgeführt werden, gelten folgende Sätze: Pro UE Seminarleitung: 75,- EUR. In solchen Veranstaltungen können keine Referats- bzw. Moderationshonorare zusätzlich anfallen.

Zusätzliche Leistungen und Honorare für Vorbereitungs- und Koordinationsarbeiten, Dokumentationserstellungen und andere Tätigkeiten werden gesondert vereinbart.

Honorare für Sprachmittlung werden pro UE mit 70,- EUR vergütet.

Kinderbetreuung kann beantragt werden (Stundenlohn 12,- EUR). Die genauen Konditionen der Kinderbetreuung bitte mit der Geschäftsstelle absprechen.

Reisekosten
In der Regel soll die Bahn -Klasse II -  benutzt werden. Für Fahrtkosten mit dem Auto gilt eine km-Pauschale von 0,20 EUR. Die maximale Erstattung für Auto-Reisekosten beträgt 130 €. Flüge und Autofahrten müssen immer begründet werden.

Zur Abrechnung der Reisekosten ist zwingend ein Papier(!)beleg nötig. Reisen mit Smartphone-Apps sind nicht abrechnungsfähig. Eingereichte Bahn-Tickets brauchen den Zangenabdruck. Digitale Bahntickets können auch von der Deutschen Bahn nicht nachträglich als Papierbeleg ausgestellt werden! Bei Flugreisen muss eine Bordkarte eingereicht werden (gegebenenfalls beim Check-in ausdrucken lassen) und möglichst auch der Gepäckbeleg (Aufkleber).  

Unterkunft
Für Referent*innen kann eine Privatunterkunft beantragt werden. Pro Nacht 25,- EUR. Unterbringung in teuren Hotels sollte vermieden werden (Richtsatz 70,- EUR/ Tag). Die Kosten für eine Bildungsstätte können beantragt werden (Tagessatz max. 60,- EUR).

Verpflegung
Für Referent*innen, die aus dem Ausland anreisen, können 26,- EUR pro Tag beantragt werden. Die Verpflegungskosten können einen Tag vor der Veranstaltung und einen Tag danach mit umfassen. Weitere Verpflegungskosten dürfen nicht übernommen werden. Alkoholische Getränke sind nicht abrechnungsfähig.

Werbung
Kosten für Werbung wie Anzeigen, Plakate, Druckkosten für Flugblätter etc. können beantragt werden. Die Kosten für die Werbung sollen in vernünftigem Verhältnis zu den Gesamtausgaben stehen. Anzeigenaufträge werden über das Büro organisiert.

Portokosten / Kopien

Porto und Kopien können über die Frankiermaschine und den Kopierer im Büro gemacht werden.

Abweichungen von den Regelsätzen können nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Geschäftsstelle vorgenommen werden.