Abrechnungsfrist

Nach Abschluss einer Veranstaltung müssen die ausgefüllten Formulare in der Geschäftsstelle eingereicht werden, zusammen mit allen Original-Belegen.

Die Abrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Veranstaltung erfolgen. Danach werden keine Belege mehr anerkannt.

Geschäftsbedingungen

Merkblatt freie Mitarbeit

Es gelten die Geschäftsbedingungen des Merkblattes für freie Mitarbeiter*innen, das wir hier zur Verfügung stellen.

Vertrag freie Mitarbeiter*innen

Für freie Mitarbeiter*innen gelten Verbindlichkeiten und Mindeststandards, die im Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Veranstaltungen formuliert sind.

Vereinseintritt

Vereinsaufnahme

Das Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung ist offen für neue Mitglieder. Ein Aufnahmeantrag kann in der Geschäftsstelle eingereicht werden, er wird dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.