Bildungsurlaub

Alle hier genannten Reisen sind nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) als Bildungsurlaub anerkannt. Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Näheres zu den Bestimmungen sind zu finden auf der

Seite der Senatsverwaltung (externer Link)