Geschäftsstelle

Verpflegungskosten

Verpflegungspauschale für Referent*innen und Honorarkräfte, die aus dem Ausland anreisen. Wird dieses Pauschale in Anspruch genommen, werden keine weiteren Verpflegungskosten übernommen (wie z.B. Frühstück im Hotel). Die Zahlung der Verpflegungspauschale muss vorab im Dienstleistungs- bzw. Honorarvertrag vereinbart werden.

Kostenerstattung

Das Formular zur Erstattung verauslagter Kosten. Wir benötigen ausgefüllte Formulare bis spätestens 6 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung. Zur Kostenerstattung müssen immer alle Originalbelege eingereicht werden. Einige Kosten werden nicht erstattet, bei Seminarverpflegung etwa Pfand, Tragetaschen oder alkoholische Getränke. Die Erstattung verauslagter Kosten muss im Vorfeld im Dienstleistungs- bzw. Honorarvertrag vereinbart werden.